Um ein während einer Reise mitgeführtes Fahrrad ausreichend gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung zu versichern gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die angebotenen Reisegepäckversicherungen decken den Zeitraum der Beförderung und des Transportes von Sportgeräten und Fahrrädern. Der Schutz durch die Reisegepäckversicherung erlischt mit der Übergabe an den Versicherungsnehmer. Für die Zeit des Aufenthaltes im Zielland besteht durch die Reisegepäckversicherung nur ein sehr eingeschränkter Versicherungsschutz. Unter Umständen besteht keinerlei Schutz, wenn sich das mitgeführte Fahrrad in Gebrauch befindet und somit nicht mehr als mitgeführtes Reisegepäck oder Gegenstand des persönlichen Bedarfs bezeichnet werden kann.
An diesem Punkt besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld für eine entsprechende Deckungserweiterung zu sorgen um versichert zu sein. Die Reisegepäckversicherung kann mit dem beitragspflichtigen Einschluss der sogenannten Inhalts- und Campingdeckung abgeschlossen werden. Generell besteht aber auch Option, eine Inhalts- und Campingversicherung unabhängig von der Reisegepäckversicherung abzuschließen. Die Versicherungen bieten mit dieser Camping-Versicherung eine Absicherung für das Inventar und die beweglichen Teile der Mobilheime oder Wohnwagen beim Camping an, um auch in der Freizeit eine optimale Absicherung zu haben.
Eine Reisegepäckversicherung mit Inhalts- und Campingdeckung oder die separate Versicherung kann bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Die Camping- und Inhaltsversicherung entfällt hier in die Sparten der Reiseversicherung, der Freizeitversicherung und unter Umständen der Spezialversicherung. Entsprechend kommen sowohl namhafte Versicherungsgesellschaften, als auch Spezialversicherer im Freizeitbereich oder aber unabhängige Versicherungsmakler als Anbieter in Frage. Im Vorfeld sollte hier stets der Vergleich zwischen der Reisegepäckversicherung mit Campingdeckung und der separaten Inhalts- und Camping-versicherung erfolgen. Die Beiträge sind stark anbieterabhängig, so dass es hier notwendig ist, den Vergleich durchzuführen. Ein Vergleichsrechner ermöglicht die schnelle Gegenüberstellung aller verfügbaren Angebote und bezieht dabei sowohl die separate Camping- und Inhaltsversicherung als auch die Deckungserweiterung einer Reisegepäckversicherung mit ein.Die Leistung einer Inhalts- und Campingversicherung erfolgt bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung und vollständiger Zerstörung des versicherten Inhaltes. Wie der Name der Police bereits erkennen lässt, ist die Leistung insbesondere für den Aufenthalt auf einem Zeltplatz oder aber einem ausgewiesenen Campingplatz ausgelegt. Hierbei wird die Versicherungssumme entsprechend den Bedürfnissen und Wünschen festgelegt. Der gesamte mitgeführte Hausrat, der Inhalt eines Wohn- und Reisemobils sowie mitgeführte Sport- und Freizeitgeräte können in der Inhalts- und Campingversicherung eingeschlossen und mit einer ausreichenden Versicherungssumme belegt werden.
Der Schutz durch die Versicherungsgesellschaft besteht aber aufgrund der von Versicherungsbedingungen nur auf als solchen ausgewiesenen Plätzen. Die Leistung durch die abgeschlossene Versicherung für das Fahrrad erfolgt nur bei einem Aufenthalt auf einem ausgewiesenen Zeltplatz und auf einem als solchen definierten Campingplatz – egal ob Sie mit dem Wohnwagen, Auto oder Zug anreisen. Wer in der freien Natur sein Zelt aufschlägt oder sein Wohnwagen und Reisemobil auf einem nicht anerkannten Platz abstellt, ist nicht versichert. Es empfiehlt sich hier bereits im Vorfeld, die angedachten Plätze und Ziele mit der Versicherungsgesellschaft zu besprechen und so den bestehenden Schutz durch die abgeschlossene Versicherung zu prüfen.
Bei Reisen mit dem Wohnmobil oder aber dem Aufenthalt auf einem Zelt- und Campingplatz ist eine Inhalts- und Campingversicherung ein alternativer Versicherungsschutz:
- Inhalts- und Camping-Versicherung umfasst mitgeführten Hausrat, den Inhalt des Reise- und Wohnmobils und Sportgeräte
- Leistung der Versicherungspolice bei Diebstahl, Zerstörung und vollständigem Verlust
- Versicherungsschutz besteht auf ausgewiesenen und gekennzeichneten Plätzen und Flächen
- Spezialversicherung kann als separate Versicherung abgeschlossen werden
- Anbieterabhängig ist der Einschluss der Inhalts- und Campingdeckung bei der Reisegepäckversicherung möglich
- Leistung durch den Versicherungsanbieter erfolgt aufgrund der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme
- Inhalts- und Campingversicherung kann mit Versicherungsschutz für Deutschland, Europa und Reiseziele weltweit abgeschlossen werden