Einschluss in der Hausratversicherung bei Diebstahl prüfen


Vor dem Abschluss einer separaten Fahrradversicherung gegen Diebstahl, Vandalismus und Eigenschäden sollte der entsprechende Einschluss in der Hausratversicherung geprüft werden. Sowohl für Mieter von Wohnräumen als auch für Besitzer von selbst genutztem Wohneigentum sollte die Hausratversicherung zu den grundlegenden Versicherungspolicen zählen.

Die Absicherung des in den Wohnräumen vorhandenen Hausrats und den Dingen des täglichen Bedarfs kann hierbei mit einer Hausratversicherung einschließlich der sogenannten Elementardeckung erfolgen. Ein weiterer Einschluss bei der Hausratversicherung ist die Deckung bei Diebstahl, Vandalismus und Eigenschäden in Bezug auf ein im Besitz befindliches Fahrrad. Hier ist bereits vorwegzunehmen, dass der Einschluss bei der Hausratversicherung nur für den Diebstahl des Fahrrades und für die Beschädigung bei einem versicherten Schadensbild und Elementarereignissen erfolgen kann. Eine umfassende Absicherung bei Diebstahl, Vandalismus und Eigenschäden wie bei einer separaten Fahrradversicherung ist nicht möglich, da über die Hausratpolice unabhängig von der Versicherungsgesellschaft die selbst verschuldeten Fahrradunfälle und der Vandalismus durch unbekannte Dritte in Bezug auf ein im Gebäude befindliches Fahrrad nicht versichert werden können. Der Diebstahl eines Fahrrades kann aber über die Hausratversicherung gedeckt werden oder bereits im Grundumfang enthalten sein.

Generell empfiehlt es sich, den Einschluss des Fahrraddiebstahls in die Hausratversicherung in mehreren Punkten zu prüfen. In erster Linie sollte eine bereits bestehende Hausratversicherung auf den bereits integrierten Einschluss oder aber den auf Anfrage möglichen Einschluss gegen eine Beitragserhöhung geprüft werden. Ähnlich ist es, wenn eine Hausratversicherung neu abgeschlossen wird. Auch dann kann bereits der Fahrraddiebstahl eingeschlossen werden oder im Gesamtumfang der angebotenen Hausratversicherung enthalten sein. Um das Fahrrad gegen einen Diebstahl zu versichern sollten daher im Vergleich nicht nur separate Fahrradversicherungen sondern auch die Hausratversicherungen einschließlich der Deckungserweiterung bei Fahrraddiebstahl einbezogen werden.

Beim Vergleich und beim Einschluss der Deckung bei Fahrraddiebstahl in eine Hausratversicherung gilt es grundlegende Dinge zu beachten. Zahlreiche Hausratversicherungen ermöglichen den Einschluss eines Fahrraddiebstahls, aber sie knüpfen sehr strenge Bedingungen zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung an die beitragspflichtige Deckungserweiterung. Die Versicherung gegen Fahrraddiebstahl als Erweiterung der Hausratversicherung stellt eine pauschale Erhöhung der Versicherungssumme dar und letztendlich besteht die Versicherungsleistung bei einem Fahrraddiebstahl in der Erstattung eines pauschalen Prozentsatzes. Abhängig von der Versicherungsgesellschaft liegt diese dann zwischen einem und fünf Prozent der Gesamtsumme, so dass die Gefahr der Unterdeckung besteht.

Zudem ist der Einschluss des Fahrraddiebstahls in der Hausratversicherung meist an den sogenannten Einbruchdiebstahl und zudem an die Nachtzeitklausel geknüpft. Die Inanspruchnahme der Hausratversicherung bei einem Diebstahl des Fahrrades ist dann nur möglich, wenn dem Diebstahl und der Entwendung ein Einbruch in die versicherten Wohnräume oder das Gebäude vorangeht. Nur wenn bei einem Einbruch das Fahrrad entwendet wird und es sich dabei in den örtlich benannten Räumlichkeiten befunden hat, wird die Versicherungsleistung erbracht. Darüber hinaus besteht aufgrund der häufig enthaltenen Nachtzeitklausel der Hausratversicherung für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr nur ein sehr eingeschränkter Versicherungsschutz. Wird das Fahrrad während dieser Zeit entwendet, muss es sich nachweislich noch in Gebrauch befunden haben.

Der Einschluss des Fahrraddiebstahls kann bei einer bestehenden Hausratversicherung bereits vorhanden sein. Eine Hausratversicherung kann bei einem Neuabschluss meist um diese Versicherungsleistung und gegen einen Mehrbeitrag erweitert werden:

  • Einschluss von Vandalismus und selbst verschuldeten Unfällen bei der Hausratversicherung nicht möglich
  • Diebstahlversicherung im Rahmen der Hausratversicherung zeitlich und örtlich eingeschränkt vorhanden
  • Häufig ist die Nachtzeitklausel ein fester Vertragsbestandteil der Hausratversicherung
  • Vorab prüfen ob einfacher Diebstahl oder nur der Einbruchdiebstahl eingeschlossen ist
  • Fahrraddiebstahl im Grundumfang der meisten Hausratversicherungen nicht enthalten
  • Beitragspflichtige Deckungserweiterung aufgrund der Anpassung der Versicherungssumme
  • Pauschale Versicherungsleistung bei Diebstahl zwischen einem und fünf Prozent der Gesamtversicherungssumme