Die Beitragsberechnung zur Fahrradversicherung ist im Vergleich zu einigen anderen Versicherungsformen relativ einfach gehalten und die Anzahl der Einflussfaktoren auf den letztendlich zu entrichtenden Versicherungsumfang ist überschaubar. Die Mehrzahl der Faktoren zur Beitragsberechnung sind festgelegt und können vom Versicherungsnehmer nicht durch etwaige Ausschlüsse oder Anpassungen verändert werden. Nur in sehr wenigen Punkten besteht für den Versicherungsnehmer eine Anpassungsmöglichkeit, aus der dann eine Beitragsreduzierung resultiert.
Ausschlaggebend bei der Berechnung des Beitrages zur Fahrradversicherung sind in erster Linie die internen Vorgaben der Versicherungsgesellschaften bezüglich der Risikoeinstufung und der Wert des zu versichernden Fahrrades. Auf beide Berechnungsgrundlagen hat der Versicherungsnehmer selbst keinen Einfluss, da er zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet ist und bei Falschangaben den Versicherungsschutz und die Leistungspflicht riskiert.
Der Beitrag zur Fahrradversicherung gegen Diebstahl, Vandalismus und Schäden durch eigenes Verschulden ist von der durch die Versicherungsgesellschaft vorgenommenen Risikoeinstufung abhängig. Die Einstufung in die Risikoklasse erfolgt ähnlich wie bei der Versicherung für Kraftfahrzeuge anhand der regionalen Gegebenheiten. Daher muss beim Vergleich und beim Abschluss der Fahrradversicherung als erstes die Postleitzahl des Wohnorts des Versicherungsnehmers angeben werden. Anhand des Wohnortes und den dort geführten Statistiken in Bezug auf die Diebstahlhäufigkeit und die Schäden durch Vandalismus erfolgt eine erste pauschale Beitragsfestlegung.
Zur Risikoeinstufung kommt dann der angegebene und somit versicherte Wert des Fahrrades. Der Der Beitrag zur Fahrradversicherung gegen Diebstahl, Vandalismus und Schäden durch eigenes Verschulden wird aufgrund des Wiederbeschaffungswertes und somit anhand des Kaufpreises berechnet. Dies ist sowohl für gebrauchte Fahrräder als auch für Neuanschaffungen die Grundlage. Ein gebrauchtes Fahrrad weist zwar einen niedrigeren Zeitwert auf, aber bei der Wiederbeschaffung nach einem Diebstahl muss der volle Preis für das gleiche Modell oder ein vergleichbares Modell beglichen werden. Daher wird Beitrag zur Fahrradversicherung gegen Diebstahl, Vandalismus und Schäden durch eigenes Verschulden entsprechend einer vorzulegenden Rechnung über den Kauf des versicherten Fahrrades berechnet. Versichert werden können hierbei Fahrräder mit einem Kaufpreis zwischen 250 bis 300 Euro und bis zu 5.000 Euro. Höherwertige Fahrräder werden von den Versicherungsgesellschaften auf Anfrage versichert, wobei hier dann der Der Beitrag zur Fahrradversicherung gegen Diebstahl, Vandalismus und Schäden durch eigenes Verschulden individuell berechnet wird.
Der Umfang der Fahrradversicherung besteht immer aus der ausreichenden Deckung bei einem Diebstahl. Hier hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Beitrag zu beeinflussen und auf Deckungserweiterungen zu verzichten. Der Grundumfang in Form der Leistung bei Diebstahl bleibt immer bestehen. Erweiterungen können in Bezug auf die Deckung bei Vandalismus und bei selbst verschuldeten Schäden erfolgen. Diese fordern dann eine entsprechende Erhöhung des Beitrages zur Fahrradversicherung. Abhängig von den persönlichen Wünschen und dem individuellen Bedarf ist es aber durchaus ratsam, den Rundumschutz der Fahrradversicherung in Anspruch zu nehmen. Insbesondere wenn es sich um ein hochwertiges und entsprechend hochpreisiges Fahrrad handelt.
Der Beitrag zur Fahrradversicherung gegen Diebstahl, Vandalismus und Schäden durch eigenes Verschulden kann nur geringfügig durch die Anpassung des Versicherungsschutzes beeinflusst werden:
- Geltungsbereich aufgrund des Reiseverhaltens festlegen und gegebenenfalls Auslandserweiterung integrieren
- Statistische Werte zur Diebstahlhäufigkeit und Vandalismusschäden ausschlaggebend für die Risikoeinstufung
- Wohnort des Versicherungsnehmers und Wert des Fahrrades bilden die Grundlage der Beitragsberechnung
- Grundumfang der Fahrradversicherung beinhaltet immer die Diebstahldeckung
- Deckungserweiterung gegen Vandalismus und selbst verschuldete Unfallschäden im Grundumfang nicht enthalten
- Deckung bei Vandalismus und Unfallschäden als beitragspflichtige Erweiterung verfügbar
- Fahrradzubehör und Fahrradanhänger mitversichern
- Möglichkeit der Mehrfachverträge und Bündelpolicen nutzen
- Kaufbelege, Rechnungen und Quittungen vorlegen und dauerhaft aufbewahren
- Unterversicherung zugunsten eines niedrigeren Beitrages vermeiden
- Deckungserweiterung bei gebrauchten Fahrrädern aufgrund des Beitrags nicht ratsam
- Policen mit Rundumschutz gegen Diebstahl, Vandalismus und Eigenschäden abhängig vom Fahrradwert ratsam
- Individuelle und wertabhängige Beitragsberechnung bei hochpreisigen Fahrrädern und Sonderzubehör
- Vereinbarung zur Selbstbeteiligung im Schadensfall kann Beitrag reduzieren
- Höhe der eigenen Beteiligung und Beitragseinsparung gegenüberstellen
- Einschluss des Fahrraddiebstahls in die Hausratversicherung prüfen und Beitrag vergleichen