Eine Fahrradversicherung leistet bei einem Diebstahl oder bei dem entsprechenden Einschluss auch bei einer Beschädigung oder vollständigen Zerstörung durch unbekannte Personen die vereinbarte Versicherungssumme. Trotz einer vorhandenen Fahrradversicherung ist es aber stets ratsam, das Rad registrieren zu lassen. Die vorschriftsgemäße Sicherung eines abgestellten Fahrrades ist sogar ein Bestandteil der meisten Versicherungspolicen und den dafür gültigen Versicherungsbedingungen.
Obwohl die Registrierung des Fahrrades nicht von den Versicherungsgesellschaften bei Abschluss der Fahrradversicherung gefordert wird, sollte diese kostenlose Möglichkeit durchaus ins Auge gefasst werden. Die Registrierung des Fahrrades kann den Diebstahl nicht verhindern, aber sie kann der Polizei bei einem Diebstahl des Fahrrades und der Wiederauffindung sehr gute Dienste leisten. Mit der erfolgten und kostenlosen Registrierung des Fahrrades werden das benannte Rad und dessen eingestanzte Nummer in eine landesweite Datenbank aufgenommen.
Wenn ein Fahrrad aufgefunden wird oder sichergestellt wird, dann kann die zuständige Behörde die Registrierung des Fahrrades prüfen und dem Besitzer schnell zuordnen. Schwieriger und unter Umständen unmöglich ist dies für die zuständige Behörde, wenn keine Registrierung erfolgt ist. Trotz einer bestehenden Diebstahlmeldung kann es sehr schwer sein, ein Fahrrad wieder zuzuordnen. An dieser Stelle ist die Registrierung des Fahrrades mit den genauen Daten, einer Beschreibung und der einmaligen eingestanzten Nummer mehr als hilfreich. Sie stellt die eindeutige Zuordnung dar und kann so die Rückgabe an den ursprünglichen Besitzer nicht nur beschleunigen, sondern ermöglichen.Die Registrierung des Fahrrades kann entweder persönlich bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde oder aber über ein Onlineformular erfolgen. Akzeptiert werden für die Registrierung nur Fahrräder mit einer im Rahmen oder an festen Teilen eingearbeiteten Nummer. Ist keine derartige Nummer vorhanden, kann eine Registrierung des Fahrrades nicht erfolgen. Die Registrierung des Fahrrades ist für den Besitzer kostenlos und mit wenigen Schritten durchführbar. Neben der eindeutigen Nummer müssen die grundlegenden Daten zum Fahrrad und eine möglichst genaue Beschreibung vorhanden sein. Zudem muss der Fahrradbesitzer im Rahmen der Registrierung des Fahrrades seine persönlichen Daten hinterlegen und die Einstimmung zur Aufnahme in die Datenbank geben. Diese wird dann landesweit geführt, so dass jede zuständige Polizeibehörde und insbesondere die häufig auffindbare Abteilung für Zweiradkriminalität hierauf Zugriff hat.
Unabhängig vom Wert des Fahrrades ist es stets ratsam, eine kostenlose Registrierung bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über das zur Verfügung stehende Onlineformular durchzuführen:
- Kostenlose Aufnahme in eine landesweite Datenbank
- Eindeutige und einmalige Rahmennummer oder vergleichbar Prüfnummer wird hinterlegt
- Grundlegende Daten zum Fahrrad und zum Besitzer werden hinterlegt
- Abfrage durch alle Polizeidienststellen bei Auffindung eines Fahrrades möglich
- Registrierung des Fahrrades ermöglich schnelle Zuordnung und Rückgabe an den hinterlegten Besitzer
- Keine Pflicht zur Registrierung bei Abschluss der Fahrradversicherung
- Registrierung sollte im Sinne des Versicherungsnehmers und Besitzers unabhängig vom Fahrradwert erfolgen