Geltungsbereich und Geltungszeitraum beachten


Beim Geltungsbereich und Geltungszeitraum bestehen zwischen der Hausratversicherung und der gesondert abgeschlossenen Fahrradversicherung grundlegende Unterschiede.

Die Hausratversicherung ist eine örtlich gebundene und auf das benannte Gebäude bezogene Versicherungspolice, so dass nur in diesem geografischen Bereich der Diebstahlschutz für das Fahrrad besteht. Zudem gibt es bei den meisten Hausratversicherungen die sogenannte Nachzeitklausel. Dann besteht der Versicherungsschutz nach 22 Uhr nur bei nachweislicher Nutzung des Fahrrades und wenn sich dieses in Gebrauch befindet. Andernfalls muss das Fahrrad bei dem Einschluss in der Hausratversicherung in einem geschlossenen Raum oder einem Fahrradkeller aufbewahrt werden. Dann erfolgt aber nur die Versicherungsleistung bei einem Einbruchdiebstahl, der sogenannte einfache Diebstahl ist aufgrund der Versicherungsbedingungen meist nicht enthalten.

Die Hausratversicherung hat also einen deutlich anderen Geltungsbereich und vor allem einen klar definierten Geltungszeitraum in Bezug auf die Leistung beim Diebstahl des Fahrrades. Nur wenige Versicherungsgesellschaften bieten beim Einschluss des Fahrraddiebstahls in die Hausratversicherung den Wegfall der Nachtzeitklausel. Eine Police dieser Art ist der grundlegenden Hausratversicherung zwar in diesem einen Punkt überlegen, aber am definierten Geltungszeitraum ändert dies nicht viel. Wer Wert auf einen geografisch ausgedehnten Bereich legt und zudem den Versicherungsschutz garantiert rund um die Uhr und ohne hinterlegte Klauseln wünscht, der ist mit einer separaten Fahrradversicherung gegen Diebstahl und bestenfalls Vandalismus eindeutig besser beraten.

Beim Geltungszeitraum und der Dauer des Versicherungsschutzes muss beim Vergleich und beim Abschluss der Fahrradversicherung gegen Diebstahl in der Regel keine Einschränkung in Kauf genommen oder beachtet werden. Die gesondert abschließbaren Fahrradversicherungen beinhalten weder die sogenannte Nachtzeitklausel noch eine anderweitige Einschränkung in Form von festgelegten Uhrzeiten. Alle abschließbaren Fahrradversicherungen sind unabhängig von den gewünschten Erweiterungen und vom Leistungsumfang mit einem 24 Stunden Geltungszeitraum ausgestattet. Unterschiede sind daher nur im Bereich der geografischen Geltung zu beachten.

Der geografische Geltungsbereich einer separaten Fahrradversicherung kann deutschlandweit, europaweit oder weltweit festgelegt sein. Ausschlaggebend ist hier die Vorgabe der Versicherungsgesellschaft und der bereits im Grundumfang der Versicherung hinterlegte Geltungsbereich. Hinzu kommt etwaige Einschlüsse im geografischen Geltungsbereich und unter Umständen ein damit verbundener Beitragszuschlag. Wichtig ist hier aber in erster Linie, dass der Versicherungsnehmer und somit der Besitzer des Fahrrades beim Vergleich der angebotenen Fahrradversicherungen bereits weiß, für welchen Geltungsbereich er die Police wirklich benötigt und wünscht. Wer sein Fahrrad nicht mit auf Reisen nimmt und während eines Auslandsaufenthaltes auf sein versichertes Fahrrad verzichten kann, der benötigt keinen umfassenden und weltweiten Geltungsbereich. Wer dagegen häufig verreist und sein Fahrrad hierbei ausreichend gegen den Diebstahl oder die Beschädigung im Ausland versichern möchte, sollte sich nicht rein auf die Gepäckversicherung oder Inhaltsversicherung verlassen. Hier bietet sich der Abschluss einer Fahrradversicherung mit der weltweiten Deckung an.

Generell muss der Einschluss eines weltweiten Geltungsbereichs nicht zwangsläufig eine Anpassung und Erhöhung des Beitrages zur Fahrradversicherung bedeuten. Einige Versicherungsgesellschaften schließen den weltweiten Schutz durch die separat abgeschlossene Fahrradversicherung bereits in den Grundumfang ein und fordern daher keinen Zusatzbeitrag. Beim Vergleich der Fahrradversicherung und beim Abschluss der gewünschten Police sollte der Geltungsbereich stets beachtet werden und eine benötigte Erweiterung beantragt werden. Ist die Fahrradversicherung bereits im Grundumfang mit einem weltweiten Schutz ausgestattet, kann hier keine weitere Anpassung erfolgen. Die Streichung eines im Grundumfang enthaltenen weltweiten Schutzes ist nicht möglich, so dass hier trotz nicht vorhandener Reisebereitschaft oder Reisebedarf keine Reduzierung des Beitrages erfolgen kann.

Bei einer Fahrradversicherung ohne Schutz im Ausland kann in der Regel eine einmalige oder dauerhafte Erweiterung integriert werden. Auf Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft kann das versicherte Fahrrad für eine Einzelreise mit dem Versicherungsschutz bei Diebstahl oder Beschädigung während eines Auslandsaufenthaltes mit einer festgelegten maximalen Dauer belegt werden. Ob dieses Vorgehen möglich ist und welcher Zusatzbeitrag dann vom Versicherungsnehmer gefordert wird, hängt allein von der versichernden Gesellschaft und deren internen Vorgaben ab.

Die separate Fahrradversicherung ist in ihrem zeitlichen Geltungsrahmen nicht eingeschränkt. Unterschiede zwischen den angebotenen Policen bestehen aber beim definierten Geltungsbereich.

Beim Vergleich sollte der persönliche Bedarf in Bezug auf den geografischen Geltungsbereich der Fahrradversicherung eine Rolle spielen:

  • Hausratversicherung weist Einschränkungen im Geltungszeitraum und Geltungsbereich auf
  • Separate Fahrradversicherung weist keine zeitlichen Einschränkungen auf
  • Versicherungsschutz durch die Fahrradversicherung ohne Nachtzeitklausel gegeben
  • Geltungsbereich kann deutschlandweit, europaweit und weltweit definiert werden
  • Unter Umständen ist der weltweite Schutz im Grundumfang enthalten
  • Fahrradversicherung mit weltweiter Geltung ersetzt Inhalts- und Campingversicherung nahezu vollständig
  • Erweiterter Deckungsumfang gegen Beitragserhöhung und auf Anfrage verfügbar
  • Bei weltweiter Deckung sind alle Reisearten und Reiseländer im Umfang enthalten