Die beste Möglichkeit um den Beitrag zur Fahrradversicherung anzupassen und zu reduzieren ist die richtige Wahl des nötigen Leistungsumfangs. Der Leistungsumfang der Fahrradversicherung kann bei der Mehrzahl der Versicherungsgesellschaften individuell an die persönlichen Bedürfnisse des Fahrradbesitzers angepasst werden.
An der Beitragsberechnung aufgrund des angegebenen Wohnortes lässt sich nicht verändern, so dass die Anpassung des Leistungsumfanges der Fahrradversicherung meist die einzige Möglichkeit der Beitragseinsparung darstellt. Eine weitere Möglichkeit zur Beitragsreduzierung besteht durch den Abschluss von Mehrfachverträgen und der daraus folgenden Inanspruchnahme eines Rabatts. Der sogenannte Mehrfachrabatt oder auch Bündelrabatt wird aber nicht von jeder Versicherungsgesellschaft angeboten. Einige Versicherer bieten hier aber an, die Fahrradversicherung gegen Diebstahl mit einer Hausratversicherung zu kombinieren und so eine Beitragsreduzierung zu erreichen. Generell aber besteht in Bezug auf die reine Fahrradversicherung das größte Einsparpotenzial in der Anpassung des Leistungsumfanges.
Hier gilt es sich bereits im Vorfeld Gedanken darüber zu machen, welcher Umfang der Fahrradversicherung wirklich benötigt wird. Wenn das Fahrrad nicht mit auf Reisen genommen wird und nicht im Ausland zum Einsatz kommt, muss der Geltungsbereich der Fahrradversicherung keine Erweiterung beinhalten und ist mit dem Bezug auf Deutschland völlig ausreichend. Bereits hier besteht eine Anpassungsmöglichkeit im Leistungsumfang und ganz gezielt im Geltungsbereich.
Darüber hinaus wird die Fahrradversicherung mit unterschiedlichen Erweiterungen angeboten. Die grundlegende Leistung der Fahrradversicherung besteht in der Erstattung der Versicherungssumme bei einem Diebstahl. Hier kann und soll keine Anpassung im Leistungsumfang erfolgen und zudem muss der Kaufpreis zur Bestimmung der Versicherungssumme und zur richtigen Deckung korrekt angegeben werden.
Zur grundlegenden Leistung bei einem Fahrraddiebstahl können dann weitere Leistungen in den Umfang der Versicherung integriert werden. Ausschlaggebend ist nicht in erster Linie der Beitrag, sondern ganz einfach der Versicherungsbedarf und die persönlichen Wünsche. Die Fahrradversicherung kann neben der Leistung bei Diebstahl die Leistung bei Beschädigung durch unbekannte Personen beinhalten. Wer mit seinem Fahrrad viel unterwegs ist und dieses unbeaufsichtigt an schwer einsehbaren oder öffentlichen Plätzen abstellt, trägt ein erhöhtes Risiko. Insbesondere im Stadtbereich sollte die Deckung bei Vandalismus und mutwilliger Zerstörung gegen eine Beitragserhöhung akzeptiert werden.
Der Leistungsumfang der Fahrradversicherung kann auch die Erstattung bei selbst verschuldeten Schäden und Unfällen beinhalten. Zudem kann der Einschluss der Erstattung von Reparaturkosten in Bezug auf Verschleißteile erfolgen. Die Erweiterung des Versicherungsumfanges auf die sogenannten Eigenschäden und die Reparaturkosten ist aber nur bei besonders hochwertigen Fahrrädern wirklich sinnvoll. Ein Fahrrad mit einem sehr hohen Anschaffungswert und hochpreisigen Ersatzteilen kann mit einem solchen Deckungsumfang belegt werden. Bei gebrauchten Fahrrädern und Fahrrädern im Niedrigpreisbereich lohnt sich der Beitragszuschlag für die Aufnahme bei Eigenschäden oder Verschleißteilen in der Regel nicht.
Bei der Anpassung des Leistungsumfanges der Fahrradversicherung sollte neben dem eigentlichen Versicherungsgegenstand auch das Zubehör nicht außer Acht gelassen werden. Bei der Festlegung der Versicherungssumme und des Umfangs ist nicht nur der Wert des Fahrrades ausschlaggebend, sondern auch der Wert von fest verbundenen Zubehörteilen. Diese können in den Versicherungsumfang ebenso aufgenommen werden, wie auch Fahrradanhänger aller Art. Einige Versicherungspolicen beinhalten die Deckung für fest verbundene Zubehörteile und für einen mitgeführten Fahrradanhänger bereits in den grundlegenden Leistungen.
Der Leistungsumfang der Fahrradversicherung kann und soll an die persönlichen Bedürfnisse des Versicherungsnehmers angepasst werden:
- Nutzen der Leistung von Reparaturkosten und Ersatz von Verschleißteilen prüfen
- Geltungsbereich wenn möglich auf das Inland und den Wohnort beschränken
- Deckung bei Vandalismus und mutwilliger Zerstörung abhängig vom Nutzungsgebiet des Fahrrades bedenken
- Deckung von Eigenschäden und selbst verschuldeten Schäden abhängig vom Wert des versicherten Fahrrades integrieren
- Erstattung der Versicherungssumme bei einem Fahrraddiebstahl als grundlegende Leistung immer vorhanden
- Deckungserweiterungen bei Vandalismus und Eigenschäden mit einer Beitragserhöhung verbunden
- Bei der Übernahme von Eigenschäden und Erstattung von Reparaturkosten die meist geforderte Selbstbeteiligung beachten