Leistung bei Vandalismus und Beschädigung


Eine sinnvolle und ratsame Erweiterung der Fahrradversicherung ist die Leistung bei Vandalismus und Beschädigung durch unbekannte Personen. Die mutwillige Beschädigung oder gar die vollständige Zerstörung eines Fahrrades wird generell nicht durch die bestehende Hausratversicherung gedeckt. Die bestehende Hausratversicherung kann erweitert werden und bietet dann eine Leistung bei Fahrraddiebstahl. Abhängig von den Versicherungsbedingungen ist die Leistung bei einem Diebstahl sowohl bei Einbruchdiebstahl als auch bei einem einfachen Diebstahl ohne vorangegangenen Einbruch möglich. Eine Leistung bei Vandalismus und Beschädigung durch unbekannte Personen kann aber bei einer Hausratversicherung nicht eingeschlossen werden, so dass diese für diesen Fall keinen ausreichenden Versicherungsschutz bieten kann.

Wer mit seinem Fahrrad viel unterwegs ist und dieses häufig im Freien gesichert abstellt, der sollte durchaus beim Abschluss einer Fahrradversicherung auf die die Leistung bei Vandalismus und Beschädigung durch unbekannte Personen achten. Dann übernimmt die separat abgeschlossene Fahrradversicherung nicht nur den Diebstahl und somit die Entwendung des versicherten Fahrrades, sondern kommt auch für Schäden durch fremde Personen auf. Schäden durch Vandalismus können ein Ausmaß erreichen, welches einem Totalschaden an dem versicherten Fahrrad gleichkommt und somit die Neuanschaffung fordert. Wenn eine Reparatur und Instandsetzung möglich ist, verursacht dies dem Fahrradbesitzer aber ebenso hohe Kosten. Sowohl bei einer vollständigen Zerstörung aufgrund des Vandalismus als auch bei Beschädigungen am versicherten Fahrrad und an den fest verbundenen Zubehörteilen kann die Leistung bei Vandalismus und Beschädigung durch unbekannte Personen in Anspruch genommen werden.

Die Leistung bei Vandalismus und Beschädigung durch unbekannte Personen erfolgt aufgrund der dann vorzulegenden Belege. Die Versicherungsgesellschaft stellt in erster Linie fest, ob eine Instandsetzung möglich ist oder ob die Kosten hierfür den Wiederanschaffungspreis übersteigen. Abhängig von der Feststellung der Versicherungsgesellschaft anhand der Angaben eines Fachhändlers erfolgt dann die vertraglich vereinbarte Leistung bei Vandalismus und Beschädigung durch unbekannte Personen. Diese kann dann entweder in der Übernahme der anfallenden Instandsetzung- und Reparaturkosten oder aber in der Erstattung des vollen Kaufpreises bestehen.

Um die vertraglich vereinbarte Leistung bei Vandalismus und Beschädigung durch unbekannte Personen in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherungsnehmer die entsprechenden Unterlagen und Nachweise beibringen. Die Sicherung des Fahrrades mit einem von der Gesellschaft vorgeschriebenen Schloss ist im Gegensatz zum Diebstahl hier keine zwingende Voraussetzung. Der Versicherungsschutz und das Recht auf die Leistung bei Vandalismus und Beschädigung durch unbekannte Personen bestehen unabhängig davon. Um bei einer bestehenden Fahrradversicherung mit der Erweiterung um die Leistung bei Vandalismus und Beschädigung durch Unbekannte eine Leistung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Anzeige erfolgen. Der Versicherungsnehmer muss einen derartigen Tatbestand bei der zuständigen Dienststelle anzeigen und die dann ausgehändigten Papier einreichen. Zur Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung bei Vandalismus und Beschädigung durch unbekannte Personen muss dann zusätzlich der Kaufbelege oder aber ein Kostenvoranschlag bei Instandsetzung vorgelegt werden. Eine Erstattung der Kosten für die Instandsetzung und Reparatur erfolgt anhand der von einem Fachbetrieb ausgestellten Rechnung.

Eine Fahrradversicherung kann zusätzlich zur Leistung bei Diebstahl die Leistung bei Vandalismus und Beschädigung durch unbekannte Personen beinhalten und so eine fehlende Deckung der Hausratversicherung ersetzen:

  • Übernahme von anfallenden Wiederherstellungs- und Reparaturkosten
  • Nachweis über die erfolgte mutwillige Beschädigung oder Zerstörung muss erbracht werden
  • Versicherungsleistung aufgrund des Kostenvoranschlages oder der Rechnung möglich
  • Versicherungsleistung bei vollständiger Zerstörung durch unbekannte Dritte anhand der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme
  • Versicherungsschutz bei Vandalismus und mutwilliger Zerstörung besteht unabhängig von der in den Versicherungsbedingungen geforderten Sicherung des Fahrrades